Über den Elternrat

Eltern und Lehrkräfte haben dasselbe Ziel: Das einzelne Kind soll sich wohl fühlen und in Kindergarten und Schule bestmögliche Voraussetzungen erhalten, damit es seine individuellen Fähigkeiten entwickeln kann. Nebst dem Bildungsauftrag haben sie die gemeinsame Aufgabe, Selbstkompetenz, Sachkompetenz und Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu fördern und auszubilden. Damit Eltern und Lehrkräfte diese Herausforderung in Zusammenarbeit wahrnehmen können, bedarf es des gegenseitigen Vertrauens. Die Institution Elternrat stellt eine Möglichkeit innerhalb des Schulkreises dar, um diesem Ziel näher zu kommen.

Die Elternschaft jeder Kindergarten- bzw. Schulklasse im Schulkreis Länggasse – Felsenau wählt im ersten Quartal eines neuen Schuljahres zwei Elternvertreterinnen oder Elternvertreter in den Elternrat. Diese informieren die Klasseneltern über wichtige Beschlüsse des Elternrats, unterstützen andere Eltern bei der aktiven Mitarbeit auf Klassenebene und organisieren und koordinieren Elterneinsätze oder Elterntreffen zusammen mit den Lehrkräften. Sie nehmen auf Klassenebene Anliegen von allgemeinem Interesse auf und bringen diese gegebenenfalls in den Elternrat zur Diskussion ein. Sie arbeiten bei Bedarf mit den Lehrkräften zusammen. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter nehmen an den Elternratssitzungen teil. Sie haben zudem die Möglichkeit, in Arbeitsgruppen, im Kreiselternrat oder als stimmberechtigte Mitglieder der Schulkommission aktiv zu werden.